Ablauf

Wenn Sie an einer Psychotherapie interessiert sind, nehmen Sie telefonisch zu mir Kontakt auf – schon am Telefon können erste Fragen geklärt werden. Wir können dann einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren (die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde), die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung. Sie benötigen keinen Überweisungsschein, sollten jedoch gleich zum ersten Gespräch Ihre Gesundheitskarte mitbringen.

Im Erstgespräch kann ich eine erste diagnostische Einschätzung vornehmen und prüfen, ob eine ambulante Psychotherapie das Richtige für Sie ist. Sie bekommen einen ersten Eindruck, ob es für Sie passen könnte, bei mir eine Therapie zu beginnen. In der Regel gibt es nach dem Erstgespräch eine Wartezeit, bis ein Therapieplatz frei ist.

In den ersten Sitzungen werden wir Ihre Lebensgeschichte besprechen, gemeinsam überlegen, wie Ihre Probleme entstanden sind und Therapieziele festlegen. Nach vier bis fünf Sitzungen stellen wir einen Antrag bei Ihrer Krankenversicherung für die weitere Behandlung. Sollte nach einer Kurzzeittherapie (ca. 24 Stunden) eine Verlängerung der Therapie notwendig werden, wird bei gesetzlich Versicherten ein Antrag auf Langzeittherapie gestellt und hierfür ein ausführlicher Bericht an einen unabhängigen Gutachter/ eine Gutachterin der Krankenkasse verfasst.

Die Termine finden in der Regel wöchentlich statt und dauern 50 Minuten. Die Inhalte der therapeutischen Gespräche unterliegen ab der ersten Kontaktaufnahme der ärztlichen Schweigepflicht. Ein Therapievertrag regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Häufig ist es sinnvoll, Angehörige oder Freunde zu einzelnen Gesprächen mit einzubeziehen.